VERMIETUNG

Mietbedingungen.

Alles Wichtige für eine entspannte Planung und eine gelungene Feier.

Für Vereinsheim und Schützenhalle
SCHNELLÜBERBLICK

Das Wichtigste
auf einen Blick.

Die wichtigsten Eckpunkte für eure Planung. Alle Details findet ihr anschließend in den vollständigen Mietbedingungen.

01

Mietpreise

Vereinsheim 500 €
Halbe Schützenhalle 750 €
Ganze Schützenhalle 900 €

02

Kaution

Vereinsheim 200 €
Schützenhalle 300 €

03

Nebenkosten

Strom und Wasser sind inklusive. Bei erforderlichem Heizbetrieb fallen zusätzlich Heizkosten an.

04

Auf- & Abbau

Aufbau grundsätzlich am Vortag, Abbau am Folgetag. Die genauen Zeiten stimmen wir mit euch ab.

05

Getränke

Bier, Wasser und alkoholfreie Getränke werden über unseren Getränkepartner bezogen.

VOLLSTÄNDIGE BEDINGUNGEN

Gut geregelt.
Klar vereinbart.

Die folgenden Regelungen gelten für die Vermietung unseres Vereinsheims und unserer Schützenhalle an Nichtmitglieder. Individuelle Vereinbarungen werden im jeweiligen Mietvertrag festgehalten.

01

Buchung &
Vertrag

Anfrage & Reservierung

Eine Anfrage über unsere Website ist zunächst unverbindlich und stellt noch keine Reservierung dar. Eine verbindliche Vermietung kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung bzw. dem Abschluss eines Mietvertrages zustande.

Mietpreis & Zahlung

Der vereinbarte Mietpreis sowie die Kaution sind grundsätzlich spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung zu zahlen. Bei kurzfristiger abgeschlossenen Mietverträgen ist die Zahlung unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig.

Kaution

Die Kaution beträgt 200 € für das Vereinsheim und 300 € für die Schützenhalle. Sie dient als Sicherheit für mögliche Schäden, zusätzliche Reinigungskosten oder sonstige offene Ansprüche. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Klärung etwaiger offener Punkte wird die Kaution zurückgezahlt.

Stornierung

Mehr als 12 Wochen vorher kostenfrei
12 bis 6 Wochen vorher 25 % des Mietpreises
Weniger als 6 bis 2 Wochen vorher 50 % des Mietpreises
Weniger als 2 Wochen vorher 80 % des Mietpreises

Übertragung der Vermietung

Eine Weitergabe oder Übertragung der gemieteten Räumlichkeiten an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide nicht zulässig.

02

Räume &
Nutzung

Vereinsheim

Das Vereinsheim kann für Veranstaltungen mit bis zu 60 Personen gemietet werden. Der vordere Biergarten gehört zum nutzbaren Bereich des Vereinsheims.

Schützenhalle

Die gesamte Schützenhalle kann für Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen gemietet werden. Alternativ ist die Nutzung einer Hallenhälfte möglich. Die zulässige Personenzahl bei Nutzung einer halben Halle wird im jeweiligen Mietvertrag festgelegt. Der rückwärtige Biergarten gehört zum nutzbaren Bereich der Halle.

Art der Veranstaltung

Über die Vermietung entscheidet die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide im Einzelfall. Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht. Art und Zweck der Veranstaltung sind bei der Anfrage wahrheitsgemäß anzugeben. Wesentliche Änderungen gegenüber der vereinbarten Veranstaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung.

Auf- & Abbau

Der Aufbau ist grundsätzlich am Vortag und der Abbau am Folgetag möglich. Die konkreten Zeiten werden individuell vereinbart. Zusätzliche Zeiträume vor oder nach der Veranstaltung dienen ausschließlich der Vor- und Nachbereitung und stellen keine Verlängerung der Veranstaltung dar.

03

Getränke &
Bewirtung

Getränkebezug

Bier und Biermischgetränke, Wasser sowie alkoholfreie Erfrischungsgetränke sind über unseren Getränkepartner Getränke Hausmann zu beziehen. Säfte, Wein, Sekt und Spirituosen können frei bezogen werden.

Fassbier & Zapfanlage

Die fest installierte Zapfanlage des Vereins ist von der Vermietung ausgeschlossen und darf nicht genutzt werden. Soll Fassbier ausgeschenkt werden, ist die hierfür erforderliche Zapftechnik durch den Mieter oder den Getränkelieferanten bereitzustellen.

Theke, Kühlung & Gläser

Die Theke einschließlich der vorhandenen Kühlmöglichkeiten kann genutzt werden. Ein kleines Kühlhaus steht nach vorheriger Absprache ebenfalls zur Verfügung. Vorhandene Gläser des Vereins dürfen genutzt werden. Wir empfehlen jedoch, die benötigten Gläser zusammen mit den Getränken über Getränke Hausmann zu beziehen.

Speisen & Catering

Speisen und Catering sind nicht Bestandteil der Vermietung. Der Mieter kann hierfür einen Anbieter seiner Wahl beauftragen oder die Verpflegung selbst organisieren. Personal für Theke, Service oder Bewirtung wird vom Verein nicht gestellt.

Küche

Der Küchenbereich darf ausschließlich zur Vor- und Nachbereitung genutzt werden. Küchengeräte sowie Geschirr und Besteck des Vereins sind nicht Bestandteil der Vermietung und dürfen nicht genutzt werden. Benötigte Ausstattung ist selbst mitzubringen.

04

Ausstattung &
Technik

Tische & Stühle

Die vorhandenen Tische und Stühle stehen im Rahmen der Vermietung zur Verfügung und können für die Veranstaltung frei angeordnet werden. Nach der Veranstaltung sind sie ungefähr in der bei der Übergabe vorgefundenen Anordnung zurückzustellen.

Musik- & Veranstaltungstechnik

Fest installierte Beschallungs-, Bühnenlicht- und sonstige Veranstaltungstechnik des Vereins ist nicht Bestandteil der Vermietung und darf nicht genutzt werden. Benötigte Technik ist vom Mieter selbst mitzubringen oder über einen externen Dienstleister bereitzustellen.

Elektrische Geräte

Übliche elektrische Geräte dürfen verwendet werden. Geräte mit besonders hoher Leistungsaufnahme, zusätzliche Heizgeräte, Kochgeräte oder vergleichbare Großverbraucher dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vereins eingesetzt werden.

05

Rücksicht &
Sicherheit

Musik & Nachbarschaft

Musik und der Einsatz eines DJs sind grundsätzlich zulässig. Ab 22 Uhr sind die Außentüren bei laufender Musik grundsätzlich geschlossen zu halten. Ein kurzzeitiges Öffnen zum Betreten oder Verlassen der Räumlichkeiten bleibt selbstverständlich möglich.

Außenbereiche

Die zur jeweiligen Räumlichkeit gehörenden Biergärten können genutzt werden. Nach 22 Uhr ist insbesondere im Außenbereich auf eine angemessene Lautstärke und die Belange der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Die Hallentore zum rückwärtigen Biergarten können geöffnet bleiben, sofern dadurch keine unzumutbare Lärmbelästigung entsteht.

Rauchen, Feuer & Effekte

In allen Innenräumen besteht Rauchverbot. Kerzen sind in stabilen, nicht brennbaren Haltern zulässig. Sonstiges offenes Feuer, pyrotechnische Gegenstände sowie Nebel- und Rauchmaschinen sind nicht gestattet.

Dekoration

Dekoration ist erlaubt, sofern Gebäude und Einrichtung nicht beschädigt werden. Nägel, Schrauben, Klammern und stark haftende Klebemittel dürfen nicht verwendet werden. Konfetti, Glitter und vergleichbare Streudekoration sind nicht zulässig. Sämtliche Dekoration ist nach der Veranstaltung vollständig zu entfernen.

Flucht- & Rettungswege

Flucht- und Rettungswege, Türen sowie Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit frei zugänglich bleiben. Schießsportanlagen, Waffen und nicht mitvermietete Vereinsbereiche sind von der Nutzung ausgeschlossen.

06

Reinigung &
Rückgabe

Reinigung

Die gemieteten Bereiche sind nach der Veranstaltung aufgeräumt und besenrein zurückzugeben. Genutzte Oberflächen und die Theke sind zu reinigen. Verschüttete Getränke, sonstige Verschmutzungen sowie grobe Verunreinigungen der Sanitärbereiche sind vom Mieter zu beseitigen. Dies gilt auch für die vereinbarten Auf- und Abbauzeiten.

Müll & Leergut

Sämtlicher durch die Veranstaltung entstandener Müll ist vom Mieter auf eigene Kosten mitzunehmen und zu entsorgen. Leergut und Getränkebehälter des Getränkepartners sind entsprechend dessen Vorgaben zu behandeln.

Zusätzliche Reinigung

Ist nach der Rückgabe eine zusätzliche Reinigung durch den Verein erforderlich, wird diese mit 40 € je angefangener Stunde und eingesetzter Person berechnet. Entstehende Kosten können mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden.

Rückgabe & Abnahme

Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Persönliche Gegenstände, Dekoration sowie mitgebrachte Catering- und Veranstaltungstechnik müssen bis dahin vollständig entfernt sein. Übergabe und Rücknahme erfolgen gemeinsam mit einem Vertreter des Vereins und können in einem kurzen Übergabeprotokoll sowie durch Fotos dokumentiert werden.

07

Verantwortung &
Haftung

Verantwortung des Mieters

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass auch seine Gäste, Dienstleister und sonstigen an der Veranstaltung beteiligten Personen die vereinbarten Mietbedingungen einhalten. Während der Veranstaltung muss eine verantwortliche Person für den Verein telefonisch erreichbar sein.

Schäden

Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dienstleister verursacht werden. Normale, vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Schaden. Festgestellte Schäden sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

Schlüssel & Alarmanlage

Für den vereinbarten Nutzungszeitraum erhält der Mieter die erforderlichen Schlüssel sowie gegebenenfalls einen Chip für die Alarmanlage. Die Bedienung wird bei der Übergabe erläutert. Schlüssel und Chip dürfen nicht vervielfältigt oder unbefugt weitergegeben werden und sind zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

Verlust & Fehlalarm

Der Verlust von Schlüsseln oder Alarmchip ist dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Bei schuldhaftem Verlust trägt der Mieter die tatsächlich erforderlichen Kosten der daraus notwendigen Maßnahmen. Gleiches gilt für tatsächlich entstehende Kosten eines vom Mieter schuldhaft verursachten Fehlalarms.

Gesetzliche Vorgaben

Der Mieter ist für die Einhaltung der für seine Veranstaltung geltenden gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Dies betrifft insbesondere erforderliche Genehmigungen, Jugendschutzbestimmungen sowie gegebenenfalls notwendige Anmeldungen und Gebühren gegenüber der GEMA.

Verstöße gegen die Mietbedingungen

Bei Verstößen gegen die vereinbarten Mietbedingungen sind die Anweisungen des Vereins oder seiner Beauftragten zu beachten und beanstandete Zustände unverzüglich zu beseitigen. Bei erheblichen oder fortgesetzten Verstößen kann die Nutzung der Räumlichkeiten beendet werden.

Außergewöhnliche Umstände

Kann der Verein die vereinbarten Räumlichkeiten aufgrund eines von keiner Vertragspartei zu vertretenden außergewöhnlichen Ereignisses nicht zur Verfügung stellen, werden bereits gezahlter Mietpreis und Kaution zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

NOCH FRAGEN ODER SCHON EINEN TERMIN IM KOPF?

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